Einzeldepot

Ein Einzeldepot ist ein Depot, bei dem nur eine einzelne natürliche Person oder eine juristische Person verfügungsberechtigt ist. Der Gegensatz zum Einzeldepot ist das Gemeinschaftsdepot. Das Einzeldepot wird mit dem Zweck eingerichtet, Aktien und sonstige Wertpapiere aufzubewahren, und ist regelmäßig mit einem Depotkonto oder einem Girokonto als Referenzkonto verbunden, bei dem es sich nicht zwingend um ein Einzelkonto handeln muss, sondern es kann auch ein Gemeinschaftskonto sein.

Ein Einzeldepot ist ein Depot, das von einer einzelnen natürlichen oder von einer juristischen Person genutzt wird. Der Zweck eines Einzeldepots ist darauf gerichtet, Aktien und sonstige Wertpapiere aufzubewahren. Regelmäßig ist das Einzeldepot mit einem Depotkonto und einem Girokonto als Referenzkonto verbunden, das nicht zwingend ein Einzelkonto sein muss.