Einnahmen

Einnahmen entstehen (1) im Zusammenhang mit Einzahlungen, die unmittelbar aus dem Absatz von Gütern oder Dienstleistungen anfallen und als Barverkäufe bezeichnet werden. Einnahmen entstehen auch dann, wenn beim Absatz von Gütern oder Dienstleistungen Kredite gewährt werden, die dann im Zuge der Kredittilgung zu Einzahlungen werden. Darüber hinaus resultieren Einnahmen auch aus dem Empfang von Vorauszahlungen, den sogenannten Kundenvorauszahlungen, bei denen die zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen erst später erbracht werden.

Unter Einnahmen versteht man auch (2) alle in einem Unternehmen eingehenden Zahlungen, sogenannte Geldzuflüsse, die in Form von Bargeld als Bargeldzuflüsse oder als Buchgeld, als Scheck oder als Überweisung eingehen. Aus diesem Grund wird in der Fachliteratur häufig der Terminus Einnahmen durch Einzahlungen ersetzt.