Einlagensicherung

Unter Einlagensicherung versteht man Maßnahmen, die dem Schutz der Anleger vor den Folgen einer Bankinsolvenz dienen. Sie werden in vorbeugende Maßnahmen und abschirmende Maßnahmen unterteilt. Vorbeugende Maßnahmen werden ergriffen, um den Ursachen einer möglichen Insolvenz entgegenzuwirken und sie nicht entstehen zu lassen. Abschirmende Maßnahmen werden eingesetzt, um eine akut bevorstehende Insolvenz abzuwenden oder bei einer bereits gegebenen Insolvenz den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten. In Deutschland ist die gesetzliche Einlagensicherung sehr unübersichtlich, wofür das komplizierte Bankensystem verantwortlich ist. Neben den (1) privaten Banken gibt es (2) öffentliche Banken, zu denen unter anderem die Investitionsbanken der Bundesländer zählen. Daneben gibt es noch die (3) Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, wobei jeder der genannten Gruppen ein eigenes Einlagensicherungssystem hat.

(1) Für private Banken ist im Allgemeinen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für die Einlagensicherung zuständig. Viele private Banken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB).

(2) Die öffentlichen Banken sind im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) organisiert und unterhalten ihre eigene gesetzliche Einlagensicherung, für die die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH zuständig ist.

(3) Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken stützen sich auf die sogenannte Institutssicherung und sind nicht Mitglied in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Gerät eine Bank innerhalb des Verbundes in Schwierigkeiten, springen die anderen Mitglieder getreu dem Motto „alle für einen“ ein.

Die Einlagensicherung bezeichnet gesetzliche oder freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Einlagen, das sind Bankguthaben, von Kunden bei Kreditinstituten vor den Folgen einer Insolvenz. Generell bieten siech vorbeugende und abschirmende Maßnahmen an. Vorbeugende Maßnahmen sind solche, die ergriffen werden, um Ursachen, die eine Insolvenz nach sich ziehen könnten, nicht entstehen zu lassen. Abschirmende Maßnahmen werden eingesetzt, um eine bevorstehende Insolvenz abzuwenden oder um bei einer akuten Insolvenz den Schaden für die Einleger möglichst gering zu halten. Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen. Zu den verschiedenen Ebenen der Einlagensicherung gehören unter anderem die gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen, die gesetzliche Einlagensicherung, die in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gewährleistet ist, sowie die freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds, die auch als Feuerwehrfonds bezeichnet werden.