Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Rechtsgrundlagen für ihre Erhebung sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, zu denen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören, durch Steuerabzug erhoben. Im Übrigen wird die Einkommensteuer durch Veranlagung festgesetzt. So wird beispielsweise die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Der zu versteuernde Einkommensbetrag ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten und abzüglich des Gesamtbetrages der Einkünfte, die die Summe sind aus den Sonderausgaben, den Freibeträgen, dem Verlustabzug sowie den außergewöhnlichen Belastungen, was im Endergebnis zu dem zu versteuernden Einkommen führt.