Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung heißt auch Versicherung an Eides statt. Zu deren Abgabe ist ein Schuldner verpflichtet, wenn Vollstreckungsversuche aussichtslos scheinen oder nicht zum Erfolg führen. Dann kann der Gläubiger beim zuständigen Gerichtsvollzieher beantragen, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, die sich meist an eine erfolglose Sachpfändung anschließt. Der Schuldner ist verpflichtet, einen mehrseitigen Vordruck, das sogenannte Vermögensverzeichnis, auszufüllen und die Vollzähligkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben mit seiner Unterschrift an Eides statt zu versichern. Sind die Angaben vorsätzlich oder fahrlässig falsch, macht sich der Schuldner strafbar. Ziel der eidesstattlichen Versicherung ist, dass der Schuldner seine gesamte Vermögenssituation offenlegen muss, wodurch der Gläubiger umfassende Informationen über seine Arbeitssituation, sein Einkommen sowie über mögliche finanzielle Reserven oder Geldanlagen erhält.