Dispositionskredit

Der Dispositionskredit wird auch Überziehungskredit genannt und ist ein auf einem Girokonto eingeräumter, von seiner Höhe begrenzter Überziehungskredit an Privatkunden. Der Dispositionskredit wird meist auf Initiative des Kreditinstituts gewährt, ohne dass ein formeller Kreditantrag des Kunden erforderlich ist. Ein bestimmter Verwendungszweck für die im Rahmen des Dispositionskredits zur Verfügung gestellten Geldmittel ist nicht vorgegeben. Gleiches gilt auch für die Tilgung bei Überziehung, wobei ein Dispositionskredit nur kurzfristig in Anspruch genommen werden sollte. Die Höhe des Dispositionskredits ist abhängig von der Höhe des auf dem Girokonto eingehenden Nettoeinkommens, wobei dem Kunden meist das Dreifache seines Gehalts als Verfügungsrahmen eingeräumt wird. Voraussetzung für die Gewährung eines Dispositionskredits ist seine persönliche und materielle Kreditwürdigkeit. Der Dispositionskredit kann bei Überziehen des Kontos in Anspruch genommen werden. Überzogen ist ein Konto, wenn für die Ausführung des Zahlungsverkehrs kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Dementsprechend ist der Dispositionskredit ein im Sinne der §§ 488ff. BGB gewährtes Darlehen. Für die Nutzung des Dispositionskredits fallen tageweise Sollzinsen an, die im Rahmen des Rechnungsabschlusses dem laufenden Konto meist quartalsweise belastet werden.