Börsenrat

Der Börsenrat ist das oberste Organ einer Wertpapierbörse. Der Börsenrat trifft die grundlegenden Entscheidungen, beispielsweise den Erlass einer Börsen-, Gebühren- und Geschäftsordnung sowie von für den Börsenhandel geltenden Geschäftsbedingungen. Er bestellt und überwacht außerdem die Geschäftsführung. Neben den Kreditinstituten sind im Börsenrat die Kurs- und Freimakler sowie Vertreter der Emittenten und der Anleger vertreten. Durch diese Zusammensetzung soll bei Entscheidungen ein möglichst breiter Interessenkonsens gefunden werden.