Börsenaufsicht

Die Aufsicht über die Durchführung von Börsengeschäften sowie der Betrieb von Börsen ist den Wirtschafts- oder Finanzministerien beziehungsweise den Senatsverwaltungen der Bundesländer unterstellt und wird von der jeweiligen Börsenaufsichtsbehörde überwacht. Dies gilt sowohl für den Handel mit Wertpapieren als auch für alle damit in Zusammenhang stehenden steuerrechtlichen Belange. Rechtsgrundlage für die Börsenaufsicht ist das Börsengesetz (BörsG).

Zu den Kompetenzen der Börsenaufsicht gehört die Zulassung beziehungsweise die Schließung einer Börse, die Überwachung des Börsenbetriebs sowie die ordnungsgemäße Abwicklung der Börsengeschäfte und die Sicherstellung der Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften.