Bilanz

Die Bilanz im Rechnungswesen ist Teil des Jahresabschlusses eines Kaufmanns. Sie ist eine auf einen Stichtag, dem sogenannten Bilanzstichtag, bezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Kapitalgegenstände eines Unternehmens in Kontoform, also des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns. Mit dieser Gliederung folgt die Bilanzierung einem festgelegten Bilanzaufbau, nach dem auf der linken Seite einer Bilanz das Vermögen, die sogenannten Aktiva, und auf der rechten Seite der Bilanz das Eigenkapitel sowie die Schulden, die sogenannten Passiva, ausgewiesen sind. Dabei umfassen die Schulden vor allem die Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen. Für die Erstellung einer Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichung, nach der Aktiva und Passiva immer gleich hoch sind. Das entspricht der Wortbedeutung von Bilanz, die aus dem Italienischen abgeleitet wird von bilancia, was übersetzt Waage heißt. Für die Aktiva und die Passiva wird unter dem Strich die Bilanzsumme gebildet, deren Größe ein Kriterium ist für die nach § 267 HGB (Handelsgesetzbuch) vorgenommene Einteilung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.