Bankvertrag

Bei einer dauerhaften Geschäftsverbindung besteht zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut stillschweigend ein allgemeiner Bankvertrag. Dabei handelt es sich um ein Dauervertragsverhältnis, das die Rechte und Pflichte der Vertragspartner im Allgemeinen definiert. Zu den Inhalten dieses Grundlagen- beziehungsweise Rahmenvertrages gehören die Bestätigung der Geschäftsverbindung als Vertrauensverhältnis sowie die Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teil des Bankvertrages ist außerdem die Verpflichtung des Kreditinstitutes, dem Kunden die für die Abwicklung von Bankgeschäften erforderlichen Geschäftseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das zwischen Kunde und Kreditinstitut begründete Vertrauensverhältnis beinhaltet für beide Seiten unterschiedliche Rechte und Pflichten.