Bankrecht

Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen Kreditinstitute und der Bankvertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden begründet. Das Bankrecht ist ein Spezialgebiet, das sowohl dem privaten Wirtschaftsrecht als auch dem öffentlichen Recht zugeordnet wird. Zum öffentlichen Bankrecht gehören das Kreditwesen und das Finanzdienstleistungswesen, deren Rechtsgrundlagen unter anderem das Bundesbankgesetz (BbankG), das Bausparkassengesetz (BausparkG), das Kreditwesengesetz (KWG), das Hypothekenbankgesetz (HypBankG) und das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG) sind. Als privates Bankrecht unterliegen das Recht der Finanzdienstleistungen und das der Bankgeschäfte den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), also dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Kapitalmarktrecht. Beim Kapitalmarktrecht handelt es sich um eine gebietsübergreifende Disziplin, der unter anderem das Depotgesetz (DepotG), das Börsengesetz (BörsG) und das Wechselgesetz (WG) zugeordnet werden.