Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage mit dem Ziel, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Bei Alleinstehenden liegt die Höchstgrenze bei 17.900 Euro, während sie bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern 35.800 Euro beträgt, sofern die vermögenswirksamen Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, beispielsweise Bausparen, verwendet werden. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings erst zur Auszahlung fällig, zum Beispiel beim Bausparvertrag mit der Zuteilung.