Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte vertragliche Klauseln. Ihre Verwendung ist in den §§ 305 ff. BGB normiert. Sie werden vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht und enthalten keine einzeln ausgehandelten Vertragsbedingungen. Stattdessen dienen AGB dazu, Massenverträge zu standardisieren, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen reicht es aus, wenn im Zeitpunkt ihres Verfassens geplant ist, sie für mindestens drei Fälle zu verwenden. AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn ihre Einbeziehung wirksam erfolgt. Voraussetzung ist, dass bei Vertragsschluss ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erfolgt, dass ihre Kenntnisnahme in zumutbarer Weise möglich und der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.