Abtretung

Die Abtretung (Zession) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der grundsätzlich formlos wirksam und in § 398 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert ist. Danach geht eine Forderung direkt vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) über. Was sich nicht ändert, sind der Schuldner und der Inhalt der Forderung. Da die Forderung als solche Vermögenswert hat, ist die Abtretung in der Praxis als Zahlungsmittel sowie als Sicherungsmittel für Geld- oder Warenkredite bedeutsam. Die Gültigkeit der Abtretung ist unabhängig von der Gültigkeit des zugrunde liegende Kausalgeschäfts, beispielsweise einem Kaufvertrag.