Wertpapier

Ein Wertpapier ist ein in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht. Um dieses Recht ausüben zu können, ist der Besitz der Urkunde erforderlich. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers ist der aus der Urkunde Verpflichtete zur Leistung verpflichtet. Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Ausweitung dieser traditionellen Sichtweise geführt. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) handelt es sich auch dann um Wertpapiere, wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind und sie als Wertrechte auftreten.

Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien gliedern. Wirtschaftlich gesehen verbriefen Wertpapiere eine Warenforderung, während Geldpapiere eine Geldforderung verbriefen und in schuldrechtliche und sachenrechtliche sowie Mitgliedschaftsrechte differenziert werden. Nach dem Inhalt des verbrieften Rechts werden Wertpapiere in sachenrechtliche Wertpapiere, zum Beispiel Grundschuldbrief und Hypothekenbrief, in schuldrechtliche Wertpapiere oder Wertpapiere über Forderungen, in Mitgliedschaftspapiere, zum Beispiel Aktien, oder in Mischformen unterteilt. Wertpapiere können aber auch nach der Person des Berechtigten benannt werden. Es gibt Inhaberpapiere, zum Beispiel Inhaberaktien, ebenso wie Namenspapiere wie den Depotschein und Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder deren Order ausgestellt sind. Wertpapiere werden aber auch nach der Bedeutung der Ausstellung des Wertpapiers klassifiziert. So gibt es konstitutive Wertpapiere und deklaratorische Wertpapiere.