Wechsel

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Wechselausstellers an einen Bezogenen enthält, zu einem festgelegten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme an ihn oder an eine im Wechsel genannte Person oder deren Order zu zahlen. Der Wechsel hat heute erheblich an Bedeutung verloren, während er früher zu den gängigen Instrumenten der Mittelstandsfinanzierung gehörte. Ein wichtiger Grund ist, dass durch die Übertragung der geldpolitischen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank (EZB) am 1. Januar 1999 die Deutsche Bundesbank kein Diskontgeschäft mehr betreibt, sodass die früher günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Wechsel erfüllt im Wesentlichen drei Funktionen, nämlich die Zahlungsmittelfunktion, die Kreditfunktion und die Sicherungsfunktion. Wechselrechtlich werden zwei Arten von Wechseln unterschieden, der gezogene Wechsel, der auch Tratte genannt wird, und der eigene Wechsel, der auch Solawechsel heißt.