Vergleich

Als Vergleich wird ein Vertrag bezeichnet, durch den die Ungewissheit der beteiligten Parteien oder ein Streit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Wird ein Vergleich zur gütlichen Beilegung eines vor Gericht anhängigen Rechtsstreits geschlossen, spricht man von einem Prozessvergleich. Dadurch verliert der Rechtsstreit seine Rechtshängigkeit, wobei der Prozessvergleich keine Rechtskraft entfaltet. Da er den Prozess beendet, ist er allerdings ein Vollstreckungstitel. Auch im Rahmen einer Schuldnerberatung kann es zu einem Vergleich kommen, wenn mit den Gläubigern eine Einigung über einen Abzahlungsplan getroffen werden kann, durch den die Schulden zumindest teilweise abgetragen werden. Sofern sich der Schuldner an die Zahlungsvereinbarung hält, werden ihm auf privatrechtlicher Basis die restlichen Forderungen erlassen.