Publizität

Die Publizität beinhaltet die Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Betriebsgeschehen sowie über die aktuelle Lage und die Unternehmenserfolge sowie die Gründe für die geschäftliche Entwicklung. Publizität liegt dann im Interesse eines Unternehmens, wenn sie zum Beispiel den Kapitalmarkt für mögliche Wertpapieremissionen öffnen soll. Publizität hat aber auch ihre Grenzen, die dort liegen, wo es um das Bekanntwerden von Betriebsgeheimnissen geht, deren Wahrung dem Unternehmen wegen möglicher Konkurrenten gestattet sein muss. Weitergehende, die Publizität betreffende Verpflichtungen bestehen nach §§ 325-329 HGB insbesondere für Kapitalgesellschaften und nach § 339 HGB für Genossenschaften. In den genannten Normen sind der Umfang der Veröffentlichung, der Offenlegungsort sowie die Offenlegungsfrist gesetzlich normiert und detailliert beschrieben.