Öffentliche Kredite

Öffentliche Kredite sind direkte oder indirekte Kredite des Bundes, der Länder und der Kommunen an private Unternehmen und Existenzgründer im Rahmen der staatlichen Förderprogramme. Auf Bundesebene handelt es sich meistens um Förderprodukte der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie der Deutschen Ausgleichsbank, während für Öffentliche Kredite auf Landesebene die Förderbank des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist. Die Gewährung von öffentlichen Krediten erfolgt zu Vorzugskonditionen und ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel an die Unternehmensgröße, die Branche, den Standort und den Vermögensstand. Vorzugskonditionen sind unter anderem günstige Zinsen, lange Laufzeiten und oftmals eine tilgungsfreie Anlaufphase. Darüber hinaus werden bei einigen Fördermittelprodukten Haftungsfreistellungen gewährt. Das bedeutet, dass für einen Teilbetrag des Kreditvolumens von der Förderbank Sicherheiten gegenüber der Hausbank übernommen werden.