Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die mit NV-Bescheinigung abgekürzt wird, ist ein Dokument, mit dem das Finanzamt bescheinigt, dass für die im Dokument benannte Person, die eine natürliche oder juristische Person sein kann, keine Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer entstehen wird. Sie ist auch ein Dokument, bei dessen Vorlage eine Stelle, die Kapitalerträge auszahlt, auf die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verzichten darf. Hintergrund der Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass bei der Auszahlung von Kapitalerträgen regelmäßig Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Stellt sich jedoch nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass die Einkünfte so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt, muss der Steuerpflichtige dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund ist, dass dann die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet wird. Um dieses Procedere zu umgehen, kann mit Hilfe einer NV-Bescheinigung der Kapitalertragsteuerabzug vermieden werden und eben auch die spätere Einkommensteuererklärung und die Einkommensteuerveranlagung. Zu dem betroffenen Personenkreis zählen unter anderem Studenten und Rentner.