Namenspapier

Namenspapiere sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung und Übergabe sowie durch Abtretung übertragen werden kann. Die Leistung soll direkt an die im Papier ernannten Empfänger erfolgen, sodass Namenspapiere nicht zum Umlauf bestimmt sind. Die nicht direkt gesetzlich vorgesehene Übergabe sowie das Erfordernis der Abtretung sind Hindernisse, die die Verkehrsfähigkeit von Namenspapieren erheblich einschränken. Zu den Namenspapieren gehören das Sparbuch, der Versicherungsschein sowie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbrief. Entscheidend ist bei Namenspapieren das in ihnen verbriefte Recht und nicht das Papier selbst, sodass die Übertragung von Namenspapieren schuldrechtlichen Grundsätzen folgt.