Leitzins

Der Leitzins ist der von einer Zentralbank im Rahmen der Geldpolitik einseitig festgelegte Zinssatz, der die Grundlage für Geschäftsabschlüssen mit den ihr angeschlossenen Kreditinstituten. Insoweit ist der Leitzins das zentrale Element zur Steuerung der Geldpolitik. Denn als Preis beeinflusst er unmittelbar die Geldaufnahme und die Geldanlagen der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Und so zieht er weitere Kreise und wirkt sich auf den Interbankenhandel und schließlich auf die gesamte Volkswirtschaft aus. Die Entscheidung über die Veränderung des Leitzinses, über das Anheben oder Absenken, obliegt dem zuständigen Organ einer Zentralbank. Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das der EZB-Rat. Dieser entscheidet allein über den Zeitpunkt, das Ausmaß und die Richtung, also die Erhöhung oder Senkung der Leitzinsen. Früher oblag diese Entscheidung dem Zentralbankrat der Bundesbank. Doch seit 1999 ist die Bundesbank in Bezug auf die Festlegung der Leitzinsen lediglich ein Ausführungsorgan der EZB, sodass ihr die Aufgaben der Leitzinsfestlegung entzogen worden sind.