Fusion

Eine Fusion im wirtschaftlichen Sinne bezeichnet eine Verschmelzung von mindestens zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit. Tatsächlich geht meist eines der Unternehmen auf das andere über und verliert dadurch seine rechtliche Eigenständigkeit. Unter diesem Aspekt ist eine Fusion eine Form der Unternehmensübernahme. Sind das übernommene und das übernehmende Unternehmen etwa gleich groß, spricht man von einer Merger of equals, während bei differierender Größe die Fusion als Merger of unequals bezeichnet wird. Daneben gibt es auch eine Fusion durch Aufnahme, bei der das erwerbende Unternehmen neben dem Vermögen auch die Schulden des erworbenen Unternehmens aufnimmt. Es gibt auch die Fusion durch Neugründung, bei der sich beide Unternehmen zusammen schließen und diesen Zusammenschluss in die Gründung eines neuen Unternehmens führen. Schulden und Vermögen der Vorgängerunternehmen sind im neuen Unternehmen gegenseitig konsolidiert. Neben diesen Fusionen außerhalb des erwerbenden Unternehmens gibt es auch Fusionen innerhalb eines Konzerns. Die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft wird als Upstream-Merger und der umgekehrte Fall als Downstream-Merger bezeichnet, während die Verschmelzung von Schwestergesellschaften Sidestep merger genannt wird.