Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter übt während eines Insolvenzverfahrens das dem Schuldner entzogene Verwaltungs- und Verfügungsrecht aus. Er wird vom Insolvenzgericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernannt, unter dessen Aufsicht er auch während des Insolvenzverfahrens steht. Der Insolvenzverwalter ist eine geschäftskundige, und von den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner unabhängige Person, deren juristische und wirtschaftliche Fähigkeiten den jeweiligen Aufgaben entsprechen sollten. Die erste Gläubigerversammlung hat ein Vorschlags- und Wahlrecht in Bezug auf die Ernennung eines anderen Insolvenzverwalters. Ein Insolvenzverwalter kann nur auf Antrag der Gläubigerversammlung oder des Gläubigerausschusses entlassen werden. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen, nicht zugehörige Teile im Rahmen der Aussonderung auszuscheiden, Verträge abzuwickeln, die Insolvenzmasse zu verwerten und ihren Erlös an die Gläubiger zu verteilen.