Indossament

Ein Indossament ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein Berechtigter, der sogenannte Indossant, das Eigentum und die Rechte aus einem Orderpapier auf einen anderen, den sogenannten Indossatar, überträgt. Das Indossament ist ein Übertragungsvermerk. Dieser wird auf der Rückseite des Wertpapiers aufgebracht oder auf einen angeklebten Anhang gesetzt, sofern der Platz nicht ausreichend ist. Die Übertragung durch Indossament ist insbesondere nach Art. 11 WG (Wechselgesetz) bei Wechseln anzutreffen. Das Indossament hat einmal nach Art. 14 WG eine Transportfunktion, da durch das Indossament alle Rechte aus dem Wechsel vom bisherigen Gläubiger auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Zum anderen hat es nach Art. 15 WG eine Garantiefunktion, nach der jeder Indossant gegenüber jedem zukünftigen rechtmäßigen Inhaber des Wechsels für die Annahme und Zahlung des Wechsels verantwortlich ist. Das Indossament hat nach Art. 16 WG auch eine Legitimationsfunktion, nach der der Inhaber des Wechsels als Berechtigter gilt, der darauf eine ununterbrochene Indossamentkette vorweisen kann.