Holdinggesellschaft

Eine Holding-Gesellschaft ist der Anglizismus für Unternehmen, deren Betriebszweck darauf gerichtet ist, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Dies geschieht in Form der Verwaltung oder dem Erwerb von Beteiligungen. Es wird zwischen zwei Arten von Holdinggesellschaften unterschieden, der reinen Beteiligungsholding und der Mischholding. Bei der reinen Beteiligungsholding dient der Erwerb von Beteiligungen dem unmittelbaren Gegenstand des Unternehmens, während bei Mischholdings mit operativem Geschäftsbereich der Beteiligungserwerb nur dann wesentlicher Unternehmensgegenstand ist, wenn er den überwiegenden Teil des Geschäftsbereichs ausmacht. Die Holdinggesellschaft ist an keine Rechtsform gebunden. Als Rechtsform werden jedoch bevorzugt die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verwendet.