Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute sowie ihre Unternehmensdaten gelistet sind. Es ist ein öffentliches Verzeichnis, das von allen Interessierten auch im Internet eingesehen werden kann. Geführt wird das Handelsregister von den Amtsgerichten in ihrer Funktion als Registergerichte. Das Handelsregister hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen zu informieren. Diese Informationen sind verbindlich und tragen zur Rechtssicherheit bei, beispielsweise wenn es um den Abschluss eines Vertrages im Geschäftsverkehr geht. Im Handelsregister werden unter anderem der Name des Unternehmens, der Unternehmenssitz, die Rechtsform, der Gegenstand des Unternehmens, die Geschäftsführung und die Prokura sowie die Art der Vertretungsberechtigung und das Grundkapital beziehungsweise Stammkapital oder das Kommanditkapital veröffentlicht. Die Anmeldung beim Handelsregister übernimmt ein Notar, wobei die Anmeldung für diese Unternehmen verpflichtend ist: Von Kaufleuten geführte Einzelunternehmen, für die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, für die OHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) und für die AG (Aktiengesellschaft). Nicht im Handelsregister eingetragen sind Angehörige der Freien Berufe. Dies gilt für Freiberufler, die sich in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammenschließen ebenso wie für einzelne Selbstständige. Freiberufler, die eine Partnergesellschaft gründen, werden im Partnerschaftsregister eingetragen, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird.