Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

Das Europäische System der Zentralbanken ist ein Zusammenschluss aus der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Zentralbanken aller Staaten der Europäischen Union. Die Einführung des ESZB wurde 1992 beschlossen und ist Teil des 1992 Vertrags von Maastricht, wobei die Umsetzung am 1. Januar 1999 erfolgte. Primäres Ziel des ESZB betrifft die Geldpolitik und konzentriert sich auf die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, während das sekundäre Ziel die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union ist. Das ESZB ist abzugrenzen vom Eurosystem, dem neben der EZB nur die nationalen Zentralbanken der Eurozone angehören. Das sind die Staaten, die den Euro als Währung bereits eingeführt haben.

Organe des ESZB sind die Europäische Zentralbank (EZB), das EZB-Direktorium, das sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Personen zusammensetzt, dem EZB-Rat sowie einem erweiterten Rat. Neben den Organen der Europäischen Zentralbank gehören zum ESZB auch die Nationalen Zentralbanken. Während die Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder bei Ratsentscheidungen mitwirken und die Weisungen des Direktoriums ausführen, haben die Zentralbanken der nicht am Euro teilnehmenden Länder beratende Funktion sowie Aufgaben der Berichterstattung.