Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist ein Sicherungsmittel für den Verkäufer einer beweglichen Sache. Regelmäßig verliert der Verkäufer mit der Einigung und der Übergabe sein Eigentum an der Ware. Sofern es sich um Geschäfte des täglichen Lebens handelt, ist die Abwicklung unproblematisch. Anders verhält es sich, wenn es um einen Kauf geht, der mit einer Girocard oder einer Kreditkarte abgewickelt wird. Ist die Karte nicht gedeckt, würde der Verkäufer bei einer sofortigen Eigentumsübertragung sein Eigentum an der Ware trotzdem verlieren. Um diesem Problem vorzubeugen, wird regelmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, nach dem das Eigentum an der Ware erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er die Ware vollständig bezahlt hat.