Verbraucherinsolvenz

Um Privatinsolvenz anmelden zu können, muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss zahlungsunfähig sein, und er darf keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Bei einer gegebenenfalls früher ausgeübten Selbstständigkeit darf der Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger haben und muss weitere Voraussetzungen erfüllen. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können Privatinsolvenz beantragen, da das Verbraucherinsolvenzverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen auch bei niedrigem Einkommen eröffnet werden kann. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, also Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Rentner, Hausfrauen sowie Kleinunternehmer. Anderes gilt für Selbstständige, für die es das Regelinsolvenzverfahren gibt.