Stille Gesellschaft

Typisches Merkmal einer stillen Gesellschaft ist, dass ein Kapitalgeber sich an einem bestehenden Handelsgewerbe beteiligt, ohne dass dieses Gesellschaftsverhältnis nach außen erkennbar ist. Bei diesem Kapitalgeber kann es sich um eine Privatperson, um einen Kaufmann oder eine Gesellschaft handeln, deren Beteiligung weder firmenintern noch durch Eintragungen in das Handelsregister sichtbar ist. Aufgrund dieser Position haftet der stille Gesellschafter nicht für Schulden des Unternehmens. Seine Beteiligung besteht darin, dass er entweder nur am Gewinn des Unternehmens oder sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt ist.