Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ebenso wie die Kommanditgesellschaft (KG) eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei oder auch mehrere Kaufleute zum Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes unter einer Firma zusammenschließen. Die Gesellschafter einer OHG sind zur Kapitalaufbringung verpflichtet und haben ihre Kapitaleinlage entsprechend den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu erbringen. Die Kapitaleinlage können Bar- oder Sacheinlagen sein und werden Eigentum zur gesamten Hand, also gemeinschaftliches Eigentümer der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter haftet gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Eine Regelung, die die Haftung beschränkt, ist zwar im Innenverhältnis durch eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag möglich, ist jedoch im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, unwirksam. Bei einer OHG ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.