Leasingvertrag

In der Praxis kommen Leasingverträge in unterschiedlicher Ausgestaltung vor, wobei grundsätzlich zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen differenziert wird. Während der unkündbaren Grundmietzeit decken die Leasingzahlungen bei Vollamortisationsverträgen zumindest die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den geleasten Gegenstand zuzüglich der Finanzierungskosten und einer Risiko- und Gewinnspanne zugunsten des Leasinggebers. Bei Teilamortisationsverträgen erhält der Leasinggeber nur einen Teils seiner Anschaffungskosten, seiner Refinanzierungskosten, der Risiko- und Verwaltungskosten sowie Gewinnzuschläge. Insoweit ist es notwendig, dass sich der Leasinggeber vom Leasingnehmer den noch nicht amortisierten Teil absichern lässt. Eine Möglichkeit ist die Verpflichtung des Leasingnehmers, den geleasten Gegenstand zu einem vorher vereinbarten Preis zu übernehmen.