Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Organe entsprechen denen der Aktiengesellschaft (AG), wobei die Komplementäre einem nicht absetzbaren Vorstand entsprechen. In der Hauptversammlung haben Komplementäre nur dann ein Stimmrecht, wenn sie Aktien besitzen. Ihr Stimmrecht ist trotz des Besitzes von Aktien eingeschränkt, wenn es um die Wahl und die Abberufung des Aufsichtsrats geht, bei der Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter. Gleiches gilt für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für die Wahl der Abschlussprüfer.