Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften sind Handelsgesellschaften, bei denen die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht, weshalb sie durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften gekennzeichnet sind. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, deren Mitglieder sich zu einem gemeinsamen Zweck, der meist wirtschaftlich begründet ist, auf der Rechtsgrundlage eines Gesellschaftsvertrags zusammengeschlossen haben. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).