Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und als solche eine juristische Person. Das bedeutet, nicht die Gesellschafter treten als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf, sondern die Gesellschaft selbst. Um Verträge schließen und andere geschäftliche Angelegenheiten erledigen zu können, braucht die GmbH einen Geschäftsführer.

Die GmbH kann zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck errichtet werden und ist eine Handelsgesellschaft, auch wenn Gegenstand des Unternehmens nicht der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Das Eigenkapital der GmbH besteht aus dem Stammkapital und den Rücklagen, wobei das Mindeststammkapital 25.000 Euro beträgt und in Sach- oder Bareinlagen erbracht werden kann. Die Verteilung der Gewinne und Verluste sowie die jeweilige Entscheidungsbefugnis sind abhängig von der jeweiligen Vermögenseinlage. Die Gründung der GmbH basiert auf einem Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Die Haftung gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat.