Forward-Darlehen

Trotz seiner Begriffsbezeichnung ist das Forward-Darlehen kein Darlehen im eigentlichen Sinn. Stattdessen handelt es sich um ein sogenanntes Finanzierungsangebot der Banken. Ein Forward-Darlehen wird heute für die Zukunft abgeschlossen. Das bedeutet, dass sich der Darlehensnehmer in zinsgünstigen Zeiten diesen Zinssatz auch für die Zukunft sichern kann und zwar zu einem Zeitpunkt, bevor sein ursprüngliches Darlehen abläuft. Mit Hilfe eines Forward-Darlehens umgeht der Kreditnehmer das Risiko, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist des ursprünglichen Darlehens die Zinsbelastung steigt. Um dieses Ziel zu erreichen, schließt der Darlehensnehmer bereits heute einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz ab, der seinen ursprünglichen Darlehensvertrag nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ablöst. Ein Forward-Darlehen kann nur unter der Voraussetzung beantragt werden, dass bereits ein Darlehensvertrag besteht, für den in einigen Monaten eine Anschlussfinanzierung ansteht. Ein Forward-Darlehen wird hingegen nicht gewährt, sofern sich ein Darlehensnehmer bereits jetzt günstige Zinsen sichern und erst in ein paar Jahren ein Darlehen aufnehmen möchte.