Festgeld

Das Festgeld heißt auch Termingeld, bei dem es sich um kurz- bis mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten handelt mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat. Abhängig von der Vereinbarung über eine bestimmte Kündigungsfrist oder eine feste Laufzeit einer Geldanlage unterscheidet man Kündigungsgeld und Festgeld, für deren Abschluss meistens ein Mindestbetrag von jeweils 5.000 Euro erforderlich ist.

Bei der Anlage von Festgeldern wird zwischen Bank und Kunde eine feste Laufzeit mit einem bestimmten Zeitpunkt für die Fälligkeit der Geldanlage vereinbart. Die Laufzeit beginnt am Tag der Wertstellung, an dem das Guthaben auf dem Konto eingeht. Der für die Laufzeit vereinbarte Zinssatz bleibt bis zur Fälligkeit konstant, sodass das Festgeld von Marktschwankungen unberührt bleibt. Wird das Festgeld vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, ist das regelmäßig mit dem Verlust der Zinsen verbunden.

Bei der Anlage von Kündigungsgeldern wird zwischen Bank und Kunde eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart. Um über sein Geld verfügen zu können, muss der Kunde die Geldanlage kündigen und den Zeitraum der vereinbarten Kündigungsfrist bis zu ihrer Fälligkeit abwarten. Bis zur Kündigung ist die Einlage unbefristet und variabel verzinslich, während sie durch die Kündigung den Charakter einer Festgeldanlage annimmt, für die ein fester Zinssatz vereinbart werden kann.