Depotauszug

Der Depotauszug wird auch Wertpapieraufstellung genannt. Er enthält eine Aufstellung des Kreditinstituts über die von ihm aufbewahrten und verwalteten Wertpapierbestände des jeweiligen Depotkunden. Sie wird aus der Verpflichtung zur Depotbuchführung nach § 14 DepotG (Depotgesetz) abgeleitet. Depotauszüge werden mindestens einmal jährlich erstellt. Aus einem Depotauszug muss der Bestand an Wertpapieren zum Abstimmungstag eindeutig zu entnehmen sein. Die dem Kreditinstitut anvertrauten Wertpapiere sind darin einzeln mit ihrem Nennbetrag oder der Stückzahl gelistet. Auf dem Depotauszug wird die Wertpapierart genau bezeichnet einschließlich der Angabe ihrer Merkmale wie Serie, Gruppe und Reihe sowie die Art ihrer Verwahrung. Anhand der Verwahrungsart muss für den Hinterleger eindeutig zu erkennen sein, in welcher Art er Eigentum an den aufgeführten Wertpapieren besitzt.