BGB Gesellschaft

Die BGB Gesellschaft wird auch GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) genannt und ist in den §§ 705ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert. Sie gehört zu den Personengesellschaften und ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, die das Ziel haben, einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Dieser Zweck ist jedoch nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet, da die GbR keine Firma hat und auch keine juristische Person ist. Die BGB Gesellschaft ist als solche nicht rechtsfähig und deshalb auch nicht selbstständig einkommensteuerpflichtig. Die Leitung der GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, die als Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen und als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen haften. Beispiele für BGB Gesellschaften sind Sozietäten von Steuerberatern oder Rechtsanwälten sowie Gemeinschaftspraxen von Ärzten.