Zahlungsunfähigkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Definition der Zahlungsfähigkeit entwickelt. Danach ist regelmäßig derjenige zahlungsunfähig, der über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens 10 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Mit dieser Definition ist eine rechtssichere Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung möglich. Anders als diese stellt die Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzlage dar, die eine Pflicht zum Insolvenzantrag auslösen kann.