Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine Säule der Wohnungsbauförderung, die in Deutschland staatlich subventioniert wird. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die mindestens 16 Jahre alt oder Vollwaisen unabhängig vom Alter sind. Weitere Voraussetzung ist, dass sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Prämienbegünstigte Aufwendungen sind nach § 2 WoPG (Wohnungsbauprämiengesetz) unter anderem Beiträge für Bausparverträge oder Sparverträge. Personen, deren zu versteuerndes Einkommen in einem Sparjahr 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

Seit 2009 erhalten Bausparer die staatliche Wohnungsbauprämie nur dann, wenn sie tatsächlich eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren. Davon ausgenommen sind Bausparer, die ihren Bausparvertrag bereits vor 2009 abgeschlossen haben oder bei Abschluss des Vertrages noch nicht 25 Jahre alt sind. Sie dürfen das im Bausparvertrag angesparte Geld auch weiterhin nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren zu beliebigen Zwecken verwenden, ohne dass sie die bisherigen Prämien verlieren.