Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer von diesem gewählten Anlage- und Vertragsform anlegt. Vermögenswirksame Leistungen sind nicht allein auf Bausparen begrenzt, sondern können auch in Banksparpläne oder Fonds als alternative Anlageformen fließen. Vermögenswirksame Leistungen können als Leistungen des Arbeitgebers erbracht werden, die er auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig zusätzlich neben dem Gehalt zahlt. Vermögenswirksame Leistungen können auch vom Arbeitnehmer selbst aus seinem eigenen, bereits versteuerten Einkommen erbracht werden. Möglich ist auch eine Kombination beider Formen. Voraussetzung ist allerdings, dass die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber unmittelbar an das Kreditinstitut, die Bausparkasse oder das Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt erbringt, stehen allen Arbeitnehmern und auch denjenigen zu, die die Einkommensteuergrenze für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage überschritten haben.