Termineinlagen
Termineinlagen werden auch Termingeld genannt. Darunter versteht man eine kurzfristige Einlage von Kundengeld auf Termingeldkonten, das den Finanzinstituten für einen befristeten und bestimmten Zeitraum zur Verfügung steht. Termineinlagen werden differenziert in Festgelder und in Kündigungsgelder. Legt ein Kunde sein Geld in Festgeld an, vereinbart er mit der Bank eine feste Laufzeit von mindestens einem Monat, während bei Kündigungsgeldern zwischen Kunde und Bank eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vereinbart wird.
Der Unterschied zu Sichteinlagen, das sind Guthaben auf Girokonten, besteht darin, dass Termineinlagen besser verzinst werden. Die Höhe der Verzinsung ist abhängig von der Laufzeit beziehungsweise von der Kündigungsfrist und von der Höhe der Einlage. Bei Festgeldern werden die Zinsen am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Bei Kündigungsgeldern geschieht das bei Fälligkeit nach Kündigung beziehungsweise am Ende eines Geschäftsjahres.