Sicherungsübereignung

Für einen Kreditnehmer ist es vorteilhaft, wenn er dem Kreditgeber Sicherheiten bieten kann, zum Beispiel in Form wertvoller beweglicher Sachen. Regelmäßig ist es jedoch so, dass der Kreditnehmer den Besitz des betreffenden Sicherungsgegenstandes benötigt. Die Lösung ist die Sicherungsübereignung, mit der das Eigentum an einem Sicherungsgegenstand auf den Gläubiger übertragen wird, der Besitz verbleibt jedoch beim Schuldner. Der Gläubiger darf den Sicherungsgegenstand nur dann heraus verlangen und verwerten, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Geeignete Objekte für die Sicherungsübereignung sind nicht nur einzelne Gegenstände, zum Beispiel ein Pkw, ein Lkw oder ein Mähdrescher. Auch Sachgesamtheiten wie beispielsweise ein Warenlager oder ein Maschinenpark sind als Sicherungsübereignungsobjekte geeignet. Erforderlich ist allerdings, dass das Sicherungsgut exakt bestimmt ist. Das geschieht entweder durch einen Raumsicherungsvertrag, mit dem alle Objekte erfasst sind, die sich in diesem bestimmten Raum befinden, oder durch einen Markierungsvertrag, der sich auf alle gleichartig markierten Objekte bezieht.