Personengesellschaften

Personengesellschaften sind im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften Handelsgesellschaften, bei denen die persönliche Mitgliedschaft der Gesellschafter im Vordergrund steht. Ein Mindesteigenkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die OHG und die KG sind Personenvereinigungen, die der juristischen Person angenähert sind. Die OHG und die KG können unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Das bedeutet, sie können beispielsweise Verträge schließen und im Grundbuch als Eigentümer von Grundstücken eingetragen werden. Beide Personengesellschaften können außerdem unter ihrer Firma vor Gericht klagen und auch verklagt werden.