Lastschriftverfahren

Voraussetzung für das elektronische Lastschriftverfahren ist eine Einwilligung des Zahlungspflichtigen gegenüber  dem Zahlungsempfänger, die diesen zum Einzug von dessen Konto berechtigt. Das Lastschriftverfahren ist eine Möglichkeit für den Zahlungsempfänger, den Massenzahlungsverkehr rationell abzuwickeln, wenn es sich um wiederkehrende Forderungen in gleich bleibender oder wechselnder Höhe gegen eine Vielzahl von Zahlungspflichtigen handelt. Umgekehrt braucht der Zahlungspflichtige durch die Einwilligung zum Lastschriftverfahren seine Zahlungstermine nicht zu überwachen. Allerdings muss er für den Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs für eine ausreichende Deckung seines Girokontos sorgen. Rechtliche Grundlage für die Durchführung des Lastschriftverfahrens ist das Abkommen über den Lastschriftverkehr oder auch Lastschriftabkommen.