Landesbank

Landesbanken sind Kreditinstitute, die für einzelne Bundesländer Bankgeschäfte ausführen und die die Bundesrepublik Deutschland bei der Wirtschaftsförderung unterstützen. Die klassische Rechtsform einer Landesbank ist die einer Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei es zwei Ausnahmen gibt, nämlich die HSH Nordbank AG und die Landesbank Berlin AG. Mit dieser für Landesbanken ansonsten typischen Rechtsform sind automatisch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung verbunden. Die Trägerschaft reicht vom jeweiligen Bundesland über regionale Sparkassen bis zu Mischformen mit Landschaftsverbänden sowie regionalen Sparkassen- und Giroverbänden. Im Juli 2001 wurden mit der Brüsseler Konkordanz die Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei allen Landesbanken und auch bei Sparkassen abgeschafft beziehungsweise modifiziert. Seitdem unterliegen die Landesbanken einer staatlichen Aufsicht, da die obersten Repräsentanten der Gewährträger geborene Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates sind. Landesbanken sind Staats- und Kommunalbanken im jeweiligen Bundesland, das sie beraten, für das sie die Hausbankfunktion wahrnehmen und für das sie alle Bankgeschäfte ausführen. Landesbanken dürfen darüber hinaus alle durch die Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte betreiben, sodass sie am Markt als allgemeine Geschäftsbank beziehungsweise Universalbank auftreten. Insoweit betätigen sie sich im Kommunalkredit- und Baufinanzierungsgeschäft, das sie durch Kommunalobligationen und durch Pfandbriefe refinanzieren. Im Gegensatz zu den Landesbanken, die sich auf das Geschäft mit Großunternehmen, vermögenden Privatkunden und institutionellen Anlegern konzentrieren, betreiben Sparkassen insbesondere das Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen sowie das Mengengeschäft. Insoweit besteht zwischen beiden Institutsgruppen eine vertikale Arbeitsteilung, während eine größenbedingte Kooperation lediglich beim Gemeinschaftskredit für mittelständische Unternehmen und im Rahmen der Immobilienfinanzierung vorgesehen ist.