Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht. Welche Merkmale Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen müssen, ist in § 1 Abs. 1 S. 1 KWG normiert. Danach muss es sich erstens um Unternehmen und nicht um eine einzelne natürliche Person handeln, auch wenn es sich um einen Kaufmann handelt. Das zweite Merkmal eines Kreditinstitutes ist, dass dort mindestens eines der im KWG aufgeführten Bankgeschäfte ausgeübt werden muss. Diesbezüglich erfolgt eine Abgrenzung zur Definition des EU-Bankrechts, wonach Kreditinstitute das Kreditgeschäft und auch das Einlagengeschäft betreiben. Maßgeblich ist außerdem ein gewisser Umfang der Geschäfte und hier insbesondere eine gewerbsmäßige Tätigkeit. Welche Geschäfte als Bankgeschäfte im Sinne des KWG gelten, ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1-12 KWG abschließend aufgelistet.