Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute, das in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Normen unterteilt wird. Der Schwerpunkt des Handelsrechts liegt auf dem Privatrecht, dessen Vorschriften sich im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) finden und unter anderem die rechtlichen Beziehungen eines Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie gesellschaftsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zu anderen Unternehmen betreffen. Das Handelsrecht hat für alle Kaufleute Gültigkeit und Vorrang vor dem Bürgerlichen Recht, wobei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das HGB in vielen Bereichen ergänzt.